Compliance & Hinweisgebersystem

Einleitung

Die BIO OIL GROUP bekennt sich zu Integrität, Transparenz und Rechtmäßigkeit in allen Geschäftsbereichen. Damit Verstöße, Missstände und Bedenken vertraulich gemeldet werden können, betreibt die BIO OIL GROUP einen anonymen Hinweisgeberkanal gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937), dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Hinweisgeber genießen umfassenden Schutz vor Repressalien.

Wer kann melden und was kann gemeldet werden

Der Kanal steht allen Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden, Bewerbenden, Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von relevanten Sachverhalten erlangt haben. Gemeldet werden können insbesondere:

  • Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz
  • Korruption, Bestechung, Interessenkonflikte oder Geldwäsche
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheit, Gesundheits- oder Umweltschutz
  • Verstöße gegen Datenschutz, IT-Sicherheit oder Vertraulichkeit
  • Bilanzfälschung, Veruntreuung oder sonstige finanzielle Unregelmäßigkeiten
  • Verstöße gegen Lieferketten-, Menschenrechts- oder Nachhaltigkeitspflichten
  • Sonstige erhebliche Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder unseren Verhaltenskodex

Schutz des Hinweisgebers

Die BIO OIL GROUP garantiert allen Hinweisgebern, die in gutem Glauben handeln, umfassenden Schutz. Konkret bedeutet das:

  • Strikte Vertraulichkeit aller eingehenden Meldungen
  • Verbot jeglicher Repressalien (Kündigung, Versetzung, Mobbing, Mobbingtoleranz, Karrierehemmnisse, etc.)
  • Eigenständige Bearbeitung durch eine unabhängige Compliance-Funktion
  • Beweislastumkehr bei vermuteten Repressalien: das Unternehmen muss nachweisen, dass eine Benachteiligung nicht in Zusammenhang mit der Meldung steht
  • Auch missbräuchliche Meldungen werden geprüft, jedoch nicht gegen den Hinweisgeber verwendet, sofern dieser nicht selbst rechtswidrig handelt

Anonymität dieses Kanals

Dieser Kanal ist technisch so gestaltet, dass eine Meldung vollständig anonym abgegeben werden kann. Was wir dafür sicherstellen:

  • Keine Speicherung Ihrer IP-Adresse oder anderer Verbindungsdaten
  • Keine Cookies oder Browser-Fingerprinting auf dieser Seite
  • Keine Datenbankspeicherung Ihrer Meldung – die Nachricht wird ausschließlich per verschlüsselter E-Mail an unsere Compliance-Funktion übermittelt
  • Keine automatisierte Inhaltsanalyse durch Dritte (KI-Spamfilter o. Ä.)
  • Sie können freiwillig eine Kontakt-E-Mail angeben, falls Sie eine Rückfrage oder Rückmeldung wünschen – andernfalls bleibt Ihre Meldung vollständig anonym
  • Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktmöglichkeit angeben, ist eine Bestätigung oder Rückmeldung an Sie technisch nicht möglich

Verfahren nach Eingang einer Meldung

Eingehende Meldungen werden ausschließlich von einer kleinen, geschulten Personengruppe in der Compliance-Funktion bearbeitet. Das Verfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben:

  • Sofern eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde: Bestätigung des Eingangs innerhalb von sieben Tagen
  • Prüfung der Meldung auf Stichhaltigkeit und Plausibilität
  • Bei Bedarf vertrauliche Rückfragen über den von Ihnen angegebenen Kanal
  • Einleitung angemessener Folgemaßnahmen (interne Untersuchung, Abhilfemaßnahmen, externe Stellen)
  • Rückmeldung über das Ergebnis innerhalb von drei Monaten, sofern eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde
  • Dokumentation des Vorgangs unter Wahrung der Vertraulichkeit gemäß gesetzlichen Aufbewahrungspflichten

Externe Meldestellen

Sie haben jederzeit das Recht, Verstöße auch direkt bei externen Meldestellen anzuzeigen, beispielsweise beim Bundesamt für Justiz (Deutschland), beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (Österreich) oder bei den jeweils zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Eine vorherige interne Meldung ist nicht erforderlich; wir empfehlen sie jedoch, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen.

Meldung abgeben

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Geben Sie Datum, beteiligte Personen (sofern bekannt), Standorte und Belege an, soweit Ihnen das möglich ist. Je präziser Ihre Meldung, desto besser können wir reagieren.

Mindestens 50, maximal 5000 Zeichen.

Nur ausfüllen, wenn Sie eine Rückmeldung wünschen. Anonyme Wegwerf-Adressen (ProtonMail, Tutanota etc.) sind ausdrücklich erlaubt.

Wir speichern keine IP-Adresse, keine Cookies und keine Datenbankeinträge. Die Meldung wird ausschließlich per E-Mail an die Compliance-Funktion übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Kanal oder zum Verfahren erreichen Sie unsere Compliance-Funktion unter: compliance@bio-oil.biz